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Haben Sie Fragen?

Wir haben hier einen Katalog an Fragen und Antworten für Sie bereitgestellt. Klicken Sie einfach auf die Frage, die Sie interessiert.

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gern persönlich oder über unser Kontaktformular zur Verfügung.

  • wenn bei Erwachsenen die Sprache, das Sprechen, die Atmung und das Schlucken gestört sind (z.B. nach einem Schlaganfall, Schädel- Hirn- Trauma, Tumorerkrankung)
  • wenn bei Kindern die Aussprache, die Grammatik und der Wortschatz gestört sind
  • wenn Säuglinge nicht richtig saugen
  • wenn bei Säuglingen oder Kleinkindern die sprachliche Entwicklung nicht oder verzögert einsetzt
  • wenn bei Kindern oder Erwachsenen die Stimme nicht belastbar und heiser ist
  • wenn bei Kindern oder Erwachsenen das Hörvermögen eingeschränkt ist
  • wenn bei Kindern oder Erwachsenen die Sprache wegen hochgradiger Schwerhörigkeit oder Taubheit gestört ist
  • wenn bei Kindern oder Erwachsenen der Redefluss gestört ist (Poltern, Stottern)
  • wenn bei Kindern oder Erwachsenen das Lesen und Schreiben gestört sind
  • KinderärztInnen
  • HausärztInnen
  • HNO-ÄrztInnen
  • NeurologInnen
  • PsychiaterInnen
  • KieferorthopädInnen und ZahnärztInnen
  • können eine Heilmittelverordnung zur Behandlung von Sprach-, Sprech-, Stimm-, Hör- und Schluckstörungen ausstellen.
Da die Sprachentwicklung mit dem Tag der Entbindung beginnt, kann auch Sprachtherapie von Beginn an notwendig sein. Hierzu gehören auch die Unterstützung im Bereich des Saugens, Kauens und Schluckens.
  • Sprachtherapie gehört zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen.
  • Für Kinder ist Sprachtherapie bis zum vollendeten 18. Lebensjahr frei.
  • Erwachsene müssen zehn Prozent zuzahlen, wenn es keine Freistellung durch die Krankenkasse gibt.